
Nötigung
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Nötigung: Wichtige Informationen für Täter und Opfer
Tatbestand Nötigung
Der Tatbestand der Nötigung umfasst: 1. Die Anwendung von Gewalt oder 2. Die Androhung ernstlicher Nachteile oder 3. Andere Beschränkung der Handlungsfreiheit um etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Strafmass Nötigung
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren: Der Täter kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Geldstrafe: Alternativ zur Freiheitsstrafe kann eine Geldstrafe verhängt werden. (Art. 181 StGB)
Zweck
Der Straftatbestand „Nötigung“ schützt die individuelle Handlungsfreiheit der Menschen und soll so sicherstellen, dass niemand durch unrechtmässige Mittel gezwungen wird, gegen seinen Willen zu handeln.
Beispiele: Gewaltanwendung
1. Ein Mann hält eine andere Person fest und zwingt sie, ihm ihr Geld zu geben.
2. Eine Person sagt zu einer anderen: „Wenn du mir nicht sofort dein Handy gibst, werde ich dich verprügeln.“
Bsp: Drohung ernstlicher Nachteile
1. Eine Frau droht ihrem Kollegen, seinen Ruf zu zerstören, wenn er nicht ihre Arbeit erledigt.
2. Der Vermieter droht dem Mieter mit der Kündigung, wenn er nicht ruhig ist.
Ich habe noch mehr Fragen …
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Ihre Beratung am Telefon in Sachen Nötigung war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.
Andreas N. (Teamleiter)
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